(* 27. April 1902 – † 8. Oktober 1962)
Am 8.10.62, gegen 22.10 Uhr, versuchte eine männliche Person gegenüber dem Grundstück Groebenufer 5 die Spree zu durchschwimmen, um nach West-Berlin zu gelangen. Grepo gaben vom Ufer des SBS aus etwa 30 Schüsse (Einzel- und Dauerfeuer) aus Maschinenpistolen auf den Schwimmenden ab, der etwa 50 m vom Westberliner Ufer entfernt unterging. (Handschriftlich: Ermittlungen auf Grund von Augenzeugen)
Schutzpolizeibeamte eines Funkstreifenwagens erwiderten das Feuer mit 5 Schüssen, da sie und Straßenpassanten durch die zum Teil Westberliner Gebiet erreichenden Geschosse gefährdet waren. Darauf stellte die Grepo das Feuer ein. Die Spree wurde durch 4 Boote der Grepo im Scheinwerferlicht abgesucht. Eine Bergung wurde nicht beobachtet.
In der Mauerstatistik der West-Berliner Polizei wurde ein unbekannter Flüchtling erfasst, der schwimmend Berlin (West) erreichen wollte, in der Flussmitte aber entdeckt und von der NVA beschossen wurde. Offensichtlich getroffen ertrank der Flüchtling, dessen Leiche am folgenden Tag im Sowjetsektor geborgen wurde,
Dem Bezirksbürgermeister Kressmann wurden Primadonna-Allüren unterstellt, als er sich mit der Bemerkung „er wünsche keinen Friedhof an der Mauer“ gegen die Aufstellung eines Gedenkkreuzes aussprach. Der SPD-Abgeordnete Ebert bezeichnete die Bemerkung Kressmanns als „die dümmste politische Äußerung, die man sich denken kann“ (Die Welt). Das Gute daran war, dass das Bezirksamt mitteilte, dass es in Zukunft keine spontanen Aktionen zur der Errichtung von Gedenkstätten behindert wird. Der Bezirk lehnte jedoch ab, ein offizielles Mahnmal zu errichten und berief sich dabei auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses. Immerhin genehmigte das Bezirksamt den Antrag einer Studentengruppe, an der Oberbaumbrücke ein Plakat mit dem Text „Schieß nicht auf eure Brüder“ anbringen zu dürfen.
Die Grepos gaben 18 Schüsse ab. Ein Projektil traf Anton Walzer tödlich am Kopf.
Nach der Vereinigung beider deutscher Staaten kam es zum Prozess gegen den Schützen, der vom Landgericht Berlin zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.